Neue E-Auto-Prämie der Bundesregierung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit der neuen E-Auto-Prämie setzt die Bundesregierung zusätzliche Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität. Ziel der Förderung ist es, den Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen attraktiver zu machen und die nachhaltige Mobilität in Deutschland weiter voranzubringen.
Kundinnen und Kunden profitieren dabei von staatlichen Zuschüssen, die den Kaufpreis eines Elektrofahrzeugs deutlich reduzieren können. In Kombination mit geringeren Betriebs- und Wartungskosten ergeben sich langfristig überzeugende wirtschaftliche Vorteile.
Auf dieser Seite informieren wir Sie transparent und übersichtlich über
- die Voraussetzungen der neuen E-Auto-Prämie,
- die Höhe der möglichen Förderung
- sowie den Ablauf zur Beantragung.
Auf dieser Seite informieren wir Sie auf Basis der vom Bundesumweltministerium bereitgestellten Angaben über die aktuellen Fördermaßnahmen.
Selbstverständlich unterstützen Sie unsere Verkaufsberaterinnen und Verkaufsberater gerne bei der Auswahl eines passenden Fahrzeugs.
Allgemeines:
Die Bundesregierung hat die geplanten Rahmenbedingungen für das neue Förderprogramm zur Unterstützung des Kaufs und Leasings von Elektroautos veröffentlicht. Das Programm soll Privathaushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen gezielt entlasten und den Absatz vollelektrischer Fahrzeuge in Deutschland wieder ankurbeln.
Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge(unabhängig vom Herkunfts- oder Produktionsland), die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Die Antragstellung ist ab Mai 2026 vorgesehen, kann aber rückwirkend erfolgen. Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht das des Kaufvertrags oder der Bestellung.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt. Die Förderung gilt für Fahrzeuge der Klasse M1(PKW) mit folgenden Antriebsarten:
- rein batterieelektrischer Antrieb (BEV),
- Plug-in-Hybridantrieb (PHEV) oder
- batterieelektrischer Antrieb mit Range-Extender (REEV).
Für Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge mit Range-Extender gilt die Förderfähigkeit nur dann, wenn der CO₂-Ausstoß maximal 60 g/km beträgt oder alternativ eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreicht wird.
Wer bekommt die Förderung?
Das Förderprogramm zielt darauf ab, Privathaushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen gezielt zu entlasten.
Es ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro pro Jahr.
Für Familien gelten erhöhte Einkommensgrenzen:
- plus 5.000 Euro bei einem Kind,
- plus 10.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern.
Damit sind Familien mit zwei oder mehr Kindern bis zu einem jährlichen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro förderberechtigt.
Grundlage für die Berechnung sind die zwei neuesten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen.
Auch für Paare ohne Trauschein gilt die gemeinsame Einkommensberechnung. Für Rentnerinnen und Rentner, die keine Steuererklärung abgeben mussten, soll eine alternative Nachweismöglichkeit über eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung geschaffen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Prämie setzt sich aus einer Basisförderung und möglichen Zusatzbeträgen zusammen:
Basisförderung
- 3.000 € für rein elektrische Fahrzeuge
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Zusätzliche Förderung
- 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
- Einkommensabhängige Zusatzförderung: +1.000 € bei unter 60.000 € Haushaltseinkommen, +2.000 € bei unter 45.000 € Haushaltseinkommen
So sind – je nach Einkommen und Familiensituation – Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich. Die konkreten Förderhöhen sind in Einkommens- und Familienstaffeln geregelt.
Kann die Prämie nur für Fahrzeuge aus EU-Produktion beantragt werden?
Förderberechtigt sind Neufahrzeuge der Klasse M1(PKW), die erstmals im Inland zugelassen werden und über einen rein batterieelektrischen Antrieb, einen Range-Extender oder einen Plug-in-Hybridantrieb verfügen, sofern letztere die vorgegebenen klimapolitischen Anforderungen erfüllen.
Derzeit entfallen rund 80 Prozent der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in Deutschland auf Fahrzeuge aus europäischer Produktion. Die Einführung möglicher EU-Präferenzregelungen wird aktuell geprüft und könnte zu einem späteren Zeitpunkt Bestandteil des Förderprogramms werden. Das Bundesumweltministerium wird hierzu vor dem Inkrafttreten entsprechende Informationen veröffentlichen.
Weitere Informationen.
- Förderfähig sind Fahrzeuge(PKW) mit Zulassung ab dem 01.01.2026
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich
- Die Prämie kann rückwirkend beantragt werden
- Maßgeblich ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag
- Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden.
- Die Förderung gilt sowohl für Fahrzeugkauf als auch für Leasing.
- Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird.
Eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung ist verpflichtend.
Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
• Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
• Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
• Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal 3 Jahre alt
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird der Prozess möglichst digitalisiert umgesetzt: Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid) können von den Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.
Wie wird die Förderung finanziert?
Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, der unter anderem aus Einnahmen der CO₂-Bepreisung gespeist wird. Für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 2029 stehen insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Abhängig von der Verteilung der Fördermittel zwischen reinen Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden wird erwartet, dass die bereitgestellten Mittel die Förderung von rund 800.000 Fahrzeugen ermöglichen.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die dargestellten Informationen basieren auf den aktuell bekannten Eckpunkten der Förderung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien der Bundesregierung. Änderungen sind möglich.
Weitere Fragen und Antworten zur E-Auto Förderung finden Sie hier…
Die in den Angeboten enthaltene Sonderzahlung entspricht einer beispielhaften Maximalförderung des Bundes.
Die Höhe der Förderung kann je nach Fahrzeugart, Einkommen und Familienstand variieren. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich gerne an unsere Verkaufsberater.
Stromverbrauch (kombiniert)1: 18,4–16,6 kWh/100 km | CO₂-Emissionen (kombiniert)1: 0 g/km | CO₂-Klasse1: A
Audi Q4 40 e-tron 150kW
Privatleasing
| Sonderzahlung (Förderung) | 6.000,- EUR |
| Vertragslaufzeit | 48 Monate |
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| mtl. Leasingrate (brutto)* | 249,00 EUR |
Die Kosten für Werksabholung/Überführung und Zulassung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Stromverbrauch (kombiniert)1: 15,2 kWh/100 km | CO₂-Emissionen (kombiniert)1: 0 g/km | CO₂-Klasse1: A
VW ID.3 Pure 125 kW
Privatleasing
| Sonderzahlung (Förderung) | 6.000,- EUR |
| Vertragslaufzeit | 48 Monate |
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| mtl. Leasingrate (brutto)** | 159,00 EUR |
Die Kosten für Werksabholung/Überführung und Zulassung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Stromverbrauch (kombiniert)1: 15,8 kWh/100 km | CO₂-Emissionen (kombiniert)1: 0 g/km | CO₂-Klasse1: A
Škoda Elroq 60 150 kW
Privatleasing
| Sonderzahlung (Förderung) | 6.000,- EUR |
| Vertragslaufzeit | 48 Monate |
| Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
| mtl. Leasingrate (brutto)*** | 169,00 EUR |
Die Kosten für Werksabholung/Überführung und Zulassung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Wichtiger Hinweis!
Die Osenstätter Kraftfahrzeuge GmbH übernimmt keine Beratung im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen, die Antragstellung sowie der Erhalt der Förderung liegen vollständig in der Verantwortung der Kundinnen und Kunden.
Verbindliche und aktuelle Informationen zur Umweltprämie finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums.






